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"Regulierungsbehörde - Aufgaben und Pflichten"

Ich habe schon viel von der sog. Regulierungsbehörde gehört. Warum gibt es die überhaupt?

Wem ist die Regulierungsbehörde unterstellt?

Welchen Service bietet die RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) für den Verbraucher tatsächlich an?

Wir erreicht man die Regulierungsbehörde?

Wann kann der Verbraucher von einer solchen Stelle Gebrauch machen?

Ein Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde, wie funktioniert das?

Kann ich hier alle Fragen stellen bzw. alle meine Probleme regeln lassen?

Wie wird ein solches Schlichtungsverfahren durchgeführt?

Muss der Telekommunikationsanbieter an dem Verfahren teilnehmen?

Kann der Schlichter tatsächlich einen richtigen Richterspruch fällen?

Ist es bei dieser Sachlage nicht viel sinnvoller, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, um im gerichtlichen Verfahren seine Probleme klären zu lassen?

An wen richte ich meinen Antrag und wie hat er auszusehen?
Ich habe schon viel von der sog. Regulierungsbehörde gehört. Warum gibt es die überhaupt?
Trotz der Liberalisierung der Post- und Telekommunikationsmärkte sind die ehemaligen Monopolunternehmen, die Deutsche Post AG und auch die Deutsche Telekom, nach wie vor dominierend in der Marktstellung. Es ist deshalb Aufgabe zur staatlichen Regulierung diese Machtstellung des dominanten Anbieters zu kontrollieren und den neuen Wettbewerbern zur notwendigen Chancengleichheit zu verhelfen. Darüber hinaus ist die Regulierungsbehörde soweit, dass wir die Schnittstelle zwischen Verbrauchern und den Telekommunikationsanbietern.
Wem ist die Regulierungsbehörde unterstellt?
Die Regulierungsaufgaben werden von einer unabhängigen Behörde wahrgenommen. Mit in Kraft treten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 01.08.1996 wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft mit Sitz in Bonn errichtet.
Welchen Service bietet die RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) für den Verbraucher tatsächlich an?
Nun der Verbraucherservice erteilt Auskünfte zur Regelung in der Telekommunikations-/Kundenschutzverordnung, die das Vertragsverhältnis des Kunden und seinem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen unmittelbar berühren. Ferner gibt der Verbraucherservice Hinweise und Hilfestellungen bei auftretenden Fragen auf dem Gebiet der Telekommunikation und Post.
Wir erreicht man die Regulierungsbehörde?

Einmal erreicht man sie unter der Adresse http://www.regtp.de/ zum anderen hat die Regulierungsbehörde eine telefonisch bundesweite Rufnummer (01805/101000). Die Postanschrift lautet:

  Regulierungsbehörde für
  Telekommunikation und Post
  Verbraucherservice 
  Postfach 80 01
  53105 Bonn

Wann kann der Verbraucher von einer solchen Stelle Gebrauch machen?
Nun z.B. dann, wenn Sie Schwierigkeiten mit der Telefonrechnung haben. Sei es, weil Sie meinen, dass zu hoch abgerechnet worden ist oder aber auch wenn z.B. auch ein Dialer unberechtigte Forderungen erhebt. In einem solchen Fall können Sie z.B. die Regulierungsbehörde, das sogenannte Schlichtungsverfahren einleiten.
Ein Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde, wie funktioniert das?
Nun der § 35 der Telekommunikations-/Kundenschutzverordnung regelt das zum Zwecke der Streitbeilegung zwischen Endkunden und TK-Anbietern ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden kann. Hierzu hat die RegTP im Juni 1999 eine sog. Schlichtungsstelle eingerichtet.
Kann ich hier alle Fragen stellen bzw. alle meine Probleme regeln lassen?

Ein Schlichtungsverfahren ist zulässig, wenn der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte geltend machten kann, die ihm nach der Telekommunikation-/Kundenschutzverordnung zustehen,

  • kein Gerichtsverfahren mit dem selben Gegenstand rechtshängig ist,
  • kein Schlichtungsverfahren mit dem selben Streitgegenstand vorliegt oder durchgeführt wurde und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde,
  • der Antragsgegner sich nicht auf Verjährung beruft und
  • hierdurch nicht die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage berührt ist.

Vertragsrechtliche Probleme können nicht Gegenstand der Schlichtung sein.

Wie wird ein solches Schlichtungsverfahren durchgeführt?
Das Schlichtungsverfahren wird als schriftliches Verfahren durchgeführt, es findet also kein mündliche Verhandlung statt. Der genaue Verfahrensweg ist in der sog. Schlichtungsverfahrensordnung festgelegt.
Muss der Telekommunikationsanbieter an dem Verfahren teilnehmen?
Nein. Für beide Parteien ist das Verfahren freiwillig. Wirkt eine der Parteien nicht mit, kann das Verfahren nicht durchgeführt werden.
Kann der Schlichter tatsächlich einen richtigen Richterspruch fällen?
Enden sollte das Verfahren mit der gütlichen Einigung. Das bedeutet, die Schlichtungsstelle fällt kein Urteil, sondern versucht mit den Argumenten beider Parteien einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser Lösungsvorschlag sollte für beide Seiten einen Kompromiss darstellen. Selbstverständlich hängt das Ergebnis dieses Schlichtungsverfahrens davon ab, wie kompromissbereit beide Parteien tatsächlich sind.
Ist es bei dieser Sachlage nicht viel sinnvoller, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, um im gerichtlichen Verfahren seine Probleme klären zu lassen?
Nicht unbedingt, denn bedenken Sie, dass mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes und der Durchführung eines streitigen Verfahrens Kosten auf Sie zukommen, die im Einzelfall relativ sein können. Dieses Problem haben Sie bei der Durchführung des Schlichtungsverfahrens nicht. Zwar ist das Schlichtungsverfahren auch kostenpflichtig, und zwar seit dem 11.05.2002, die Gebühr beträgt allerdings € 25,00 je eingeleiteten Schlichtungsverfahrens. Wenn der Wert des Streitgegenstandes € 25.000,00 überschreitet, wird die Gebühr auf 0,1 von 100 des Wertes der Streitfrage festgesetzt. Im Verhältnis zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sind die Kosten hier also wesentlich geringer. Beteiligen sich also beide Parteien an dem Verfahren, kann man davon ausgehen, dass der Antrag sachgerecht bearbeitet wird und dass der Lösungsweg, den man vorschlägt, auch nicht besser sein kann, als es tatsächlich ein Gericht urteilen würde. Man kann also mit wesentlich weniger finanziellen Mitteln auch ein gutes Ergebnis erreichen. Es würde sich also lohnen ein solches Schlichtungsverfahren tatsächlich durchzuführen.
An wen richte ich meinen Antrag und wie hat er auszusehen?

Die Anträge sind zu richten an die

  Regulierungsbehörde für
  Telekommunikation und Post
  Ref. 114, Schlichtungsstelle 
  Postfach 80 01
  53105 Bonn

Sie haben beizufügen einen Antrag in doppelter Ausfertigung, das Formular finden Sie auf der Seite
http://www.regtp.de/.

Ferner haben Sie vorzutragen, welche Rechte verletzt sind. Dies kann formlos geschehen. Darüber hinaus ist die Darstellung des Begehrens notwendig. Auch hier ist ein formloser Antrag ausreichend.

Weitere Fragen werden beantwortet auf der Seite der Regulierungsbehörde selbst.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.