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| Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs |
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 | | | Welche Zahlungsvarianten gibt es überhaupt im elektronischen Zahlungsverkehr? | |  | | | Nun, wenn man den elektronischen Geschäftsverkehr näher beleuchtet, fällt auf, dass es so viele Varianten gar nicht gibt, mit denen man online bezahlen kann. Es würde hier bleiben
- die Zahlung per Kreditkarte
oder aber
- die Möglichkeit, dass der Kunde seine Kreditkartendaten auf die herkömmliche Art und Weise per Telefon oder per Fax an den Händler weiterleitet und dann ein Passwort erhält. Mit diesem Passwort kann er dann letztendlich die Zahlung freigeben. Sog. Cybergeld gibt es noch nicht. Diese Versuche stecken noch in den Versuchsstadien. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, im Internet z.B. bei Internetauktionen über Treuhandkonten zu zahlen.
|  |  | | |  | | | Welche Risiken birgt der Internetgeldverkehr? | |  | | | Zunächst muss man natürlich betrachten, dass sowohl für Verkäufer als auch für Käufer Risiken vorhanden sind.
Auf der Seite des Verkäufers besteht das Problem, dass er seinen Gegenüber nicht kennt. Nimmt er also die Bestellung per Telefon oder E-Mail an, so kann er sich hinsichtlich der Identität der Person, mit der hier angeblich der Vertrag geschlossen wird, nicht sicher sein.
Behauptet der Kunde später, er hätte gar nicht bestellt, hat der Verkäufer ein Nachweisproblem. Er muss beweisen, dass ein Vertrag zwischen ihm und dem Käufer zustande gekommen ist. Diese Probleme gelten allerdings bei Lieferung gegen Rechnung genauso wie bei der Lieferung per Nachnahme und auch dann, wenn der Besteller die Kreditkartendaten angibt, denn auch diese Daten könnten falsch sein. Aus der Argumentation wird schon deutlich, dass es sich nicht um internetspezifische Zahlungsschwierigkeiten handelt, sondern dass es sich hier um Schwierigkeiten handelt, die allgemein die Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer betreffen. Nichts desto trotz haben sich durch den Internetgeldverkehr Probleme ergeben. |  |  | | |  | | | Welche Risiken hat der Käufer? | |  | | | Für den Käufer besteht das Risiko darin, dass er im Falle dessen, dass er Vorauskasse leisten muss, das Problem hat, dass er an einen Verkäufer geraten kann, der von Anfang an gar nicht vorhatte, die Ware zu liefern. Auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen kann sich beim Onlinegeschäft das eine oder andere Problem ergeben, so z.B. wenn der Käufer nicht sicher weiß, wo der Verkäufer seinen Sitz hat.
Man sollte deshalb als Käufer auf jeden Fall darauf achten, dass man nur dann einen Vertrag abschließt, wenn der Verkäufer sich ganz klar mit seinem Geschäftssitz zu erkennen gegeben hat.
Finger von den Verkäufern, die auf ihrer Webseite keine ausreichende Identifikation nachweisen können! Ein Prozess scheitert oftmals daran, dass man nicht nachweisen kann, wer sein Vertragspartner gewesen ist. |  |  | | |  | | | Wie sollte ich meine Kreditkartendaten über das Internet versenden? | |  | | | Es wird sicherlich häufig gemacht, so z.B. wenn man Flüge bucht oder online Geschenkartikel kaufen möchten o. ä..
Leider gehen Karteninhaber mit diesen Daten oftmals sehr nachlässig um. Es wird häufig übersehen, dass die Daten auch für andere Dritte lesbar sind, sodass der unbefugte Gebrauch der Kreditkarte dann nicht ausgeschlossen werden kann, wenn man seine Daten ungeschützt verwendet. Kreditkarteninhaber sollten deshalb nur dann ihre Daten versenden, wenn es ihnen möglich ist, die Daten zu verschlüsseln. |  |  | | |  | | | Wenn meine Kreditkartendaten von einem Dritten unberechtigterweise verwandt werden, muss ich dann bezahlen? | |  | | | Grundsätzlich ist natürlich immer davon auszugehen, dass wenn jemand eine Ware nicht bestellt, er diese Ware auch nicht bezahlen muss. D.h. verwendet jemand die Kreditkartendaten, die er unerlaubter Weise erlangt hat, um z.B. Waren zu kaufen, muss grundsätzlich der Kreditkarteninhaber nicht für die Erfüllung des Vertrages einstehen.
Allerdings könnte die Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat, auf die Idee kommen, den Karteninhaber in Regress zu nehmen, d.h. Schadensersatzansprüche geltend zu machen, und zwar dann, wenn nachweislich die Kreditkarte im Internet genutzt wurde und die Daten in fahrlässiger Art und Weise Dritten zugänglich gemacht worden sind.
Es gibt dazu die Auffassung, dass bei der Benutzung der Kreditkarten im Internet ein solch fahrlässiges Verhalten nicht vorliegt. Diese Auffassung wird damit begründet, dass z.B. bei Einkäufen an Tankstellen oder Restaurants auch von jedem diese Daten abgelesen werden können, mithin die Benutzung der Kreditkarte im Internet gleich behandelt werden muss. Man könnte aber auch die gegenteilige Auffassung vertreten, dass - weil die Kreditkarte in einem ungeschützten Raum verwandt wird - ein fahrlässiges Verhalten darin zu sehen ist, dass die Daten nicht verschlüsselt wurden, denn anders als bei dem Kauf im Restaurant oder bei der Tankstelle ist der Kreis der Empfänger der Kartendaten nicht mehr eingrenzbar. Daraus resultiert unter Umständen die Folge, dass man ein fahrlässiges Verhalten anzunehmen hat. Auf jeden Fall ergeben sich hieraus für den Karteninhaber haftungsrechtliche Risiken. |  |  | | |  | | | Hat denn der Händler auch Risiken, wenn er die Kreditkarte im Internet akzeptiert? | |  | | | | Der Händler hat wohl das grösste Problem, denn gegenüber dem angeblichen Kunden hat er keinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut auch nicht ohne weiteres, das bedeutet, wenn er allein auf die Kreditkartendaten hin die Ware liefert, kann es ihm passieren, dass er zwar die bestellte Ware liefert, aber dafür letztendlich kein Geld bekommt. |  |  | | |  | | | Was ist das sog. SET-Verfahren? | |  | | | Um den Zahlungsverkehr im Internet sicherer zu machen, hat man ein sog. bargeldloses Verfahren entwickelt, in dem es darum geht, Kreditkartengeschäfte online mit einer speziellen Software und einem sog. PIN-Code abzuwickeln. Hierdurch soll erreicht werden, dass Händler und Käufer sich eindeutig identifizieren können, denn nur der Käufer verfügt über den PIN-Code, der notwendig ist, um die Identifikation zu ermöglichen.
Bei der Nutzung des SET-Verfahrens ist die Identifikation des Karteninhabers ohne weiteres möglich, d.h. sollte es zum Missbrauch der Daten kommen, ist ein Verschulden des Karteninhabers zu vermuten, das bedeutet, anders als in den oben beschriebenen Fällen würde es zu einer Haftung des Karteninhabers kommen, wenn ein Dritter unbefugt seine Daten verwendet, denn dieses Verhalten müsste er sich als schuldhaftes Verhalten zurechnen lassen. Er müsste dann die bestellte Ware bezahlen. |  |  | | |  | | | Wie sicher sind Treuhandgeschäfte? | |  | | | Treuhandgeschäfte sind Geschäfte, bei denen man sein Geld auf das Konto eines Treuhänders überweist und dieser Treuhänder dann wiederum das Geld nur auszahlen darf, wenn das Geschäft vollkommen abgewickelt ist. Ein Treuhänder nimmt in der Regel eine geringe Gebühr dafür, dass er das Geld treuhänderisch verwaltet.
Das Treuhändergeschäft kann durchaus sehr sinnvoll sein, denn durch die Einschaltung eines Treuhänders wird letztendlich der Missbrauch nahezu ausgeschlossen - allerdings nur nahezu, denn beim Treuhändergeschäft muss natürlich sichergestellt sein, dass der Treuhänder selbst zuverlässig arbeitet. Man muss sich also sehr genau anschauen, wem man sein Geld zu treuen Händen übergibt. |  |  | | |  | | | Gibt es noch andere Zahlungsmittel? | |  | | | Es gibt sicherlich noch andere, verschiedene Möglichkeiten und unterschiedliche Software, die im Internet angeboten wird. Das ist sicherlich wohl auch das grösste Problem des Internetzahlungsverkehrs. Solange keine einheitliche Zahlungsmethoden entstanden sind, gilt natürlich, dass der Handel über das Internet sehr stark eingeschränkt ist. Als weitere Zahlungsmethoden könnte man z.B. noch Saferpay nennen. Saferpay ist eine Softwareentwicklung der Fa. Drei C System AG, die in Schweiz und in Deutschland tätig ist. Hier geht es auch um die Verwendung einer entsprechenden Software, die angeblich sicherstelle soll, dass der Zahlungsverkehr sicher ist. Inwieweit sich die unterschiedlichen Produkte durchsetzen, hängt wohl maßgeblich davon ab, wie verbraucherfreundlich diese Produkte eingesetzt werden können.
Bislang ist jedenfalls das grösste Problem für den Zahlungsverkehr im Internet die fehlende Einheitlichkeit. |  |  | | |
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