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| Was man zum Thema "Spam" wissen muss |
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 | | | Was ist Spam? | |  | | | Als Spam bezeichnet man unerwünschte E-Mails oder Beiträge. Die E-Mail kann man auch als Junk-Mail, also wertloser Mist, bezeichnen. |  |  | | |  | | | Was ist der Sinn von Spam? | |  | | | | Mit Spam ist es möglich, Post in einer großen Anzahl zu versenden, die recht preisgünstig ist und die in kürzester Zeit eine Vielzahl von Menschen erreicht. Mittels technischer Hilfsmittel ist es möglich, Spams zu versenden, die gleichzeitig hundertausende von Usern erreichen. |  |  | | |  | | | Kostet das dem Empfänger etwas? | |  | | | | Zunächst ersteinmal nichts, es sei denn, man möchte die Zeit in Rechnung stellen, die der User dafür verwenden muss, um die Spam zu löschen. Allerdings ist es für viele auch eine Art von Belästigung, wenn sie tagtäglich in ihrer Post Werbematerial vorfinden, das sie unerwünscht erhalten. Da das Internet ja weltweit aktiv ist, erhält man so schnell Post aus der ganzen Welt, mit der man weiß Gott überhaupt nichts anfangen kann. Da es sich um ein immer größer werdendes Problem handelt, ist die Internetgemeinde mittlerweile auch ziemlich empfindlich, wenn es um Spams geht. |  |  | | |  | | | Was kann man gegen Spams tun? | |  | | | | Natürlich ist eine Möglichkeit das einfache Wegklicken. Damit wird das Problem aber nicht gelöst. Geht man von nicht bestätigten Prognosen aus, so muss man wohl mit einem Spamaufkommen von bis zu 50 Spams pro Tag ausgehen. Kein schöner Gedanke, da man auch nicht weiß, welche Informationen mit den Spams übermittelt werden. Bekommt man eine Spam, so kann man sich beschweren, und zwar beim Provider oder bei den Mails-Vertreibern, welche die Spam aber nutzen. |  |  | | |  | | | Wie kommt der Spamber überhaupt an meine Adresse? | |  | | | Nun, in den häufigsten Fällen ist es so, dass der Spamer die E-Mail nur dann an Sie richten kann, wenn er die E-Mail-Adresse kennt. Häufig vorkommende E-Mail-Adressen, wie info@.....de werden vom Spammer geraten. Es können aber auch andere Quellen sein, woher er die Adressen bezieht, z. B. über Eingabeformulare, über das Usenet, über E-Mail-Verzeichnisse oder Websiten.
Sie können sich also am Sinnvollsten dann schützen, wenn Sie es vermeiden, Ihre Internetadresse vielfältig einzusetzen. Dies ist im Internet natürlich sehr schwer, denn ohne Hingabe der eigenen E-Mail-Adresse kommt man selten zum gewünschten Ziel.
Einen wirksamen Schutz gibt es wohl nicht. |  |  | | |  | | | Was soll ich tun, wenn ich eine Spam erhalten habe? | |  | | | | Man sollte auf keinen Fall, wenn man die Spam-Mail erhält, direkt antworten. Einen in der Mail angegeben Link besuchen oder gar die E-Mail geworbene Handlung vornehmen. Manchmal sind in Spams auch Websiten angegeben, auf die man sich angeblich aus dem Register löschen kann. Das sollte man nicht tun. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Absenderadresse beliebig gewählt werden kann. Deshalb gibt ein Spamer kaum seine eigene Adresse an. |  |  | | |  | | | Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sich gegen Spams zur Wehr zu setzen? | |  | | | Um sich überhaupt gegen Spaming wehren zu können, muss man zunächst den Absender, aber den richtigen Absender, des Spamings feststellen. Kann man das nicht, sind die rechtlichen Möglichkeiten schon beendet. Ist der Absender allerdings ermittelbar, kann es durchaus Sinn machen, gegen ihn rechtlich vorzugehen.
|  |  | | |  | | | Was muss ich hierbei beachten? | |  | | | Zunächst habe ich natürlich die Spam aufzubewahren. Dann ist zu prüfen, ob der Verwender bzw. der dafür Verantwortliche ermittelbar ist. Kann dieser herausgefunden werden, so sollte durch einen Rechtsanwalt der Spamer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Spamer wird hierzu angeschrieben und wegen seines rechtswidrigen Verhaltens abgemahnt. Gleichzeitig wird ihm eine kurze Frist gesetzt, innerhalb derer er eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben hat. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, so kann man gegen den Spamer eine einstweilige Verfügung beantragen. Grundlage für die Unterlassungsansprüche gegen den Spamer sind § 823 Abs. 1 i. V. m. § 1004 BGB. Ist man als Privatperson betroffen, so kann man sich auch auf § 823 Abs. 1 BGB, und zwar im Hinblick auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts berufen. Bei Gewerbetreibenden handelt es sich um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, § 823 Abs. 1 BGB.
Allerdings sehen das nicht unbedingt alle Gerichte so. So hat das Amtsgericht Kiel am 30.09.1999, Az.: 110 C 243/99, die Klage eines Users abgewiesen mit der Begründung, das unverlangte Zusenden von E-Mails, Werbung an Verbraucher bislang nicht verboten ist. Das Verbot würde sich auch nicht aus Art. 10 Abs. 2 FHRL ergeben.
Auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sah das Amtsgericht nicht für gegeben, da nur die Verletzung eines sonstigen Rechtes überhaupt in Betracht kommen kann, zu den sonstigen Rechten aber nicht die Handlungsfreiheit oder das (bloße) Vermögen anzusehen ist. Entsprechend reicht weder das Entstehen eines Zeitaufwandes, noch das Anfallen von Kosten beim Lesen zur Begründung einer einschlägigen Rechtsverletzung hin. Einen darüber hinausgehenden Eingriff konnte das Amtsgericht nicht erkennen.
Auch das Landgericht Kiel, Urteil vom 20.06.2000, Az.: 8 S 263/99), hat die Berufung des "Spam-Geschädigten" zurückgewiesen. Das Landgericht Kiel geht davon aus, dass ein Schutzgesetz nicht verletzt war und mithin der Eingriff in die Privatsphäre nicht so erheblich ist, dass ein Unterlassungsanspruch bestehen würde.
Bei diesen Urteilen handelt es sich um Urteile Verhältnis Privatnutzer gegen Spamer.
|  |  | | |  | | | Gibt es eine gesonderte gesetzliche Richtlinie gegen Spam? | |  | | | | Direkt bislang nicht. Allerdings hat das Europaparlament die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation nach der zweiten Lesung akzeptiert. Wird diese Richtlinie umgesetzt, dürfen künftig Spams wohl nur mit Zustimmung des Empfängers an diesen gesandt werden. |  |  | | |
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