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Viren, Spams, Virenscanning - rechtliche Möglichkeiten im Kampf gegen Viren u.a.

Wie hoch schätzen Sie den Schaden ein, der durch Spammails jährlich entsteht?

Es fallen ja beim Downloaden dieser unerwünschten Meldungen Kosten an, z.B. Personalaufwand.
Welche Möglichkeiten gibt es denn, sich hier zu wehren?

Gibt es eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die das Zusenden unverlangter Werbesendungen unter Strafe stellt?

Wir versenden einen Newsletter? Bezieht sich das auch auf solche Informationen?

Gilt das auch für bestehende Kundenbeziehungen?

Kann auch der Provider Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen?

Ich habe gehört, dass man versucht, auch Gegenstrategien zu entwickeln, um den Kampf gegen Spammails nicht zu verlieren. Ist das richtig?

Wo kann ich mir noch weitere Informationen zu diesem Thema beschaffen?
Wie hoch schätzen Sie den Schaden ein, der durch Spammails jährlich entsteht?
Man geht davon aus, dass allein für das Downloaden im Jahr 2003 weltweit 12 Mio. EUR an Kosten angefallen sind.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.eco.de
Es fallen ja beim Downloaden dieser unerwünschten Meldungen Kosten an, z.B. Personalaufwand.
Welche Möglichkeiten gibt  es denn, sich hier zu wehren?

Zum Thema unerlaubter Werbemails ohne vorherige Zustimmung des Adressaten gibt es zwischenzeitlich ausreichend Rechtsprechung. Grundsätzlich ist das Zusenden unerlaubter Werbemails ohne vorherige Zustimmung des Adressaten unzulässig. Der Private kann hiergegen wegen Verletzung seiner allgemeinen Persönlichkeitsrechte Unterlassungsansprüche geltend machen, die sich aus § 823, Abs. 1 und § 1004 BGB ableiten lassen.

Bei Gewerbetreibenden ist es so, dass diese Ansprüche geltend machen wegen dem Eingriff in den sogenannten "eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb", handelt es sich um Mails von Mitbewerbern auch wegen dem sogenannten wettbewerbswidrigen Verhalten.
(siehe hierzu auch Urteil des LG München, I MR 2003, 758)

Gibt es eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die das Zusenden unverlangter Werbesendungen unter Strafe stellt?
Das UWG, also das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, wurde zwischenzeitlich novelliert. In § 7 Nr. 3 und 4 UWG ist man, ausgehend von der europäischen Datenschutzrichtlinie, auf die veränderte Situation eingegangen. Nach dem Gesetz gilt künftig jede Werbezusendung von Unternehmen als unzumutbare Belästigungen und damit als wettbewerbswidrig, wenn der Empfänger nicht vorher zugestimmt hat.
Wir versenden einen Newsletter? Bezieht sich das auch auf solche Informationen?
Selbstverständlich. Auch ein Newsletter, der ohne Anforderung versandt wird, kann eine unzumutbare Belästigung darstellen.
Gilt das auch für bestehende Kundenbeziehungen?
Grundsätzlich gilt, dass Daten, die ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhält, er die Daten zur Direktwerbung für eigene Waren oder Dienstleistungen verwenden darf, jedenfalls gilt dies solange, solange der Kunde dem nicht widerspricht.
Kann auch der Provider Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen?
Auch Provider können gegen Spamer Ansprüche geltend machen, da es sich hier um eine unerlaubte Nutzung eines fremden Mailservers handelt. Diese Nutzung bindet Rechnerkapazitäten und stellt deshalb einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Rechner aufgrund des verstärkten Mailaufkommens nicht mehr bestimmungsgemäß funktioniert.
Ich habe gehört, dass man versucht, auch Gegenstrategien zu entwickeln, um den Kampf gegen Spammails nicht zu verlieren. Ist das richtig?
Die Maßnahmen der Provider reichen von der Blockierung von Absenderadressen über die automatische Abweisung von Mails bis hin zu Filtermaßnahmen, Markierung oder auch Löschungen. Dabei ist darauf zu achten, dass es auch Abwehrmethoden gibt, die rechtlich nicht unbedenklich sind. Bei jeder Maßnahme, die vorgenommen wird, muss vor allen Dingen das Telekommunikationsgeheimnis und das sogenannte Persönlichkeitsrecht beachtet werden. Man muss natürlich auch darauf achten, dass man bei der Wahl der Mittel nicht unverhältnismäßig wird.
Wo kann ich mir noch weitere Informationen zu diesem Thema beschaffen?
Orientierungshilfen finden Sie unter  www.bfd.bund.de/information/Leitfaden.pdf
Autor: Herr Rechtsanwalt Michael Menzel
           Experte für Internetrecht
           02.12.2004

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.