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| LG München I: "autovermietung.com" (14.02.01) |
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Die Verwendung der Domain "autovermietung.com" führt zu keiner unzulässigen Kanalisierung der Kundenströme, durch welche die Chancengleichheit im Wettbewerb gestört würde. Gerade im Bereich der gewerblichen Mietwagenvermittlung sind neben dem Begriff "Autovermietung" weitere beschreibende Kennzeichnungen vorhanden. Dies ist ein erheblicher Unterschied etwa zu der Domain "mitwohnzentrale.de", da hier weitere schlagwortartige Begriffe, die das Angebot ebenso zutreffend beschreiben, nicht ohne weiteres vorstellbar sind. - autovermietung.com |  |  | | |
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