In dieser Entscheidung geht es um die Frage, ob ein ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens AWD sich den Namen AWD-Aussteiger.de schützen lassen darf. Zunächst erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. In dieser Verfügung wurde dem Nutzer untersagt, den Namen so zu verwenden. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben mit der Begründung, dass mit dem Begriff "Aussteiger" kein markenrechtlicher Gebrauch des Kennzeichens vorliege.
Allerdings ist die Sache noch nicht in der Hauptsache entschieden. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Hamburg in der Sache selbst entscheiden wird.
OLG Hamburg Kommentiert von Herr Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht 10. Mai 2004 |