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Bieterinformationspflicht

Das Landgericht Bremen hat durch Beschluss, Az. 12 O 219/04, entschieden, dass es einem Unternehmer untersagt ist, Waren im Internet, speziell bei Ebay als Unternehmer anzubieten, ohne leicht erkennbar und unmittelbar und ständig verfügbar über seinen Namen und seine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu informieren.

Der Streitwert für das Verfahren wurde auf EUR 20.000,00 festgesetzt.

Nach der neuen RVG würde dies zur Folge haben, dass Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von

Kostenrisiko-Übersicht

Streitwert 20.000 EUR
Anzahl der Auftraggeber: 1  
Prozesskosten I. Instanz  
5,0 Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG

3.230,00 EUR

zzgl. Gerichtskosten (3 Gebühren nach § 3 GKG)

864,00 EUR

zzgl. Postauslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG

40,00 EUR

Summe (inkl. MwST.)

4.657,20 EUR

angefallen sind. Man möge sich also überlegen, wie man sich im Internet darstellt.

Landgericht Bremen, Az. 12 O 219/04
Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel
Experte für Internetrecht
05. Juli 2004

 

Wichtiger Hinweis:

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