Das Landgericht Bremen hat durch Beschluss, Az. 12 O 219/04, entschieden, dass es einem Unternehmer untersagt ist, Waren im Internet, speziell bei Ebay als Unternehmer anzubieten, ohne leicht erkennbar und unmittelbar und ständig verfügbar über seinen Namen und seine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu informieren.
Der Streitwert für das Verfahren wurde auf EUR 20.000,00 festgesetzt.
Nach der neuen RVG würde dies zur Folge haben, dass Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von
Kostenrisiko-Übersicht
| Streitwert |
20.000 EUR |
| Anzahl der Auftraggeber: 1 |
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| Prozesskosten I. Instanz |
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| 5,0 Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG |
3.230,00 EUR |
| zzgl. Gerichtskosten (3 Gebühren nach § 3 GKG) |
864,00 EUR |
| zzgl. Postauslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG |
40,00 EUR |
| Summe (inkl. MwST.) |
4.657,20 EUR |
angefallen sind. Man möge sich also überlegen, wie man sich im Internet darstellt.
Landgericht Bremen, Az. 12 O 219/04 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht 05. Juli 2004 |