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OLG München: "buecherde.com" (06.02.01)
Die Verwendung der Top Level Domain ".de" in einer Firma ist - anders als in einem Domain Namen - ungewöhnlich und kann einer i.Ü. beschreibende Angabe außerhalb des Internet Kennzeichnungskraft verleihen. Wird der auf diese Weise kennzeichnungskräftige Firmenbestandteil von einem Konkurrenten in einer Second Level Domain übernommen, liegt darin eine Verletzung des Firmenrechts.
 - buecherde.com

 

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