Ganz anders als im Falle der "mietwohnzentrale.de" entschied ein Gericht hinsichtlich dieser Domain. Die Verwendung der Domain "zeitarbeit.de" stellt deshalb keinen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Kanalisierungseffekt lediglich durch die gute Einprägsamkeit der Domain hervorgerufen wird.
Außerdem sieht der Verkehr unter einer Gattungsdomain nicht zwingend den einzigen oder den marktführenden Anbieter der Branche und § 8 MarkenG ist auf Domainnamen nicht anwendbar, so dass im Ergebnis die Verwendung dieser Domain als zulässig angesehen wurde (LG Köln MMR 2001, 197). |