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| Kündigung bei Versenden einer E-Mail |
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| Auch das Versenden einer privaten E-Mail führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Möchte der Arbeitgeber nicht, dass die Mitarbeiter E-Mails versenden oder empfangen, so hat er dem Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass dies verboten und untersagt ist. Anderenfalls ist er nicht berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. |  |  | | |
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