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Kündigung bei Versenden einer E-Mail
Auch das Versenden einer privaten E-Mail führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Möchte der Arbeitgeber nicht, dass die Mitarbeiter E-Mails versenden oder empfangen, so hat er dem Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass dies verboten und untersagt ist. Anderenfalls ist er nicht berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen.

 

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