Haben Sie die Presse gelesen und haben Sie sich auch darüber gewundert, dass in England ein Arbeitgeber seinen mehreren tausend Mitarbeitern per SMS oder per E-Mail kündigte? Ist dies in Deutschland auch möglich?
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main glaubt das jedenfalls nicht. Eine per E-Mail geschriebene Kündigung ist nicht wirksam.
Eine Kündigungserklärung muss nach wie vor eigenhändig unterschrieben sein.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, AZ: 8 Ca 5663/00 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht |