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Kann einem Arbeitnehmer per E-Mail gekündigt werden?

Haben Sie die Presse gelesen und haben Sie sich auch darüber gewundert, dass in England ein Arbeitgeber seinen mehreren tausend Mitarbeitern per SMS oder per E-Mail kündigte? Ist dies in Deutschland auch möglich?

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main glaubt das jedenfalls nicht. Eine per E-Mail geschriebene Kündigung ist nicht wirksam.

Eine Kündigungserklärung muss nach wie vor eigenhändig unterschrieben sein.

Arbeitsgericht Frankfurt/Main, AZ: 8 Ca 5663/00
Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht

 

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