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Haftung für gefälschte Markenprodukte
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11.03.2004, I ZR 304/01, entschieden, dass der Betreiber einer Plattform zur Versteigerung im Internet durch aus auch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn sich auf dieser Plattform Anbieter befinden, die gefälschte Markenprodukte anbieten.

BGH, Urteil vom 11.03.2004, I ZR 304/01
Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel
Experte für Internetrecht
23. September 2004

 

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