Hier war das Landgericht gefragt worden, ob denn im Falle dessen, dass jemand auf seiner Homepage einen Link zu einer anderen Seite setzt und sich auf dieser Seite beleidigende Äußerungen befinden, haftet.
Das Landgericht Hamburg hat dies entschieden. Es hat gesagt, wenn man sich nicht ausreichend von der Beleidigung distanziert bzw. von den gesetzeswidrigen Texten auf der Webseite, kommt eine Haftung desjenigen in Betracht, der einen Link zu dieser fremden Seite setzte.
Das bedeutet, man hat regelmäßig auf seiner Seite sicherzustellen, dass man nicht unter Umständen für die Seiten Dritter gerade zu stehen hat. Deshalb ist es wichtig auf seiner eigenen Seite darauf hinzuweisen, dass man sich von solchen Inhalten distanziert.
Landgericht Hamburg, AZ: 12 O 85/98 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht |