Diese Seite drucken
zurück


Unwiderruflichkeit des Vertragsangebotes bei Internetauktionen

Derjenige, der ein Warenangebot auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion einstellt, gibt ein verbindliches Angebot ab. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, Az.: 8 U 93/05
Kommentiert von Rechtsanwalt Michael Menzel
01.09.2005

 

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.