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Mormonen.de

Im vorliegenden Fall wollte jemand den Namen Mormonen.de auf sich registrieren lassen. Die US-amerikanische Mormonenkirche hatte etwas dagegen und sah in der Registrierung des Namens eine Verletzung der ihr zustehenden Namens- und Markenrechte.

Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klägerin recht, denn es vertrat die Auffassung, dass auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts den Namensschutz nach § 12 BGB beanspruchen kann.

LG Frankfurt am Main, Az.: 2/3 O 536/02
Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel
Experte für Internetrecht
10. Mai 2004

 

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