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| LG Mannheim: "nautilus" (06.02.01) |
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Die Verwendung eines Begriffs aus einer toten Sprache, der keinen Bezug zu der vertriebenen Ware aufweist, hat wegen des erheblichen Maßes an Abstraktion und Originalität eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft. Auch wenn der Begriff nur eine Sub-Domain bezeichnet, so muss im Ergebnis Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG angenommen werden. - nautilus |  |  | | |
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