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Newsticker - urheberrechtlich geschützt?

Das Landgericht München hat entschieden, dass sog. Nachrichtenticker rechtlich zu behandeln sind, wie die Datenbanken behandelt werden. Das bedeutet, sie unterliegen dem Schutz des § 87 a Urheberrechtsgesetz. Die Übernahme solcher Newsticker, ohne die Zustimmung des Datenbankherstellers eingeholt zu haben, stellt somit einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar.

LG München, Az.: 7 O 6910/01

 

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