Kann ein Kreditinstitut die Haftung für höhere Gewalt oder bei Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen pauschal ausschließen?
Nein. Diese pauschale Regelung ist unwirksam. Sie schränkt die vertragliche Leistungspflicht der Bank unzulässig ein. Hat der Kunde also dadurch Nachteile, dass die Bank solche AGBs verwendet, kann er die Bank trotzdem schadensersatzpflichtig machen.
Bundesgerichthof, XI ZR 138/00 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht |