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| Kann einem Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er ein Passwort verändert? |
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Nun, ein Arbeitnehmer wollte seinem Arbeitgeber mal kurz den Zugriff auf die Buchführungsunterlagen entziehen. Der änderte deshalb das Passwort. Dies ärgerte den Arbeitgeber, weshalb er seinem Mitarbeiter fristlos kündigte. Damit war der Arbeitnehmer natürlich nicht einverstanden. Er ging vor das Arbeitsgericht und verlor, denn die Richter meinten, es wäre dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, mit einem solchen Mitarbeiter weiter zusammen zu arbeiten.
Die störungsfreie Nutzung der EDV-Anlagen ist für ein Unternehmen mittlerweile so wichtig geworden, dass Störungen dazu führen können, dass erhebliche finanzielle Einbußen die Folge sind. Darüber hinaus kann es auch andere negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Dies hat der Arbeitgeber nicht zu dulden, deshalb konnte dem Arbeitnehmer gekündigt werden.
Landesarbeitsgericht Hessen, AZ: 13 Sa 1268/01 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht
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