Wird ein PKW im Rahmen einer Internetauktion auf der Auktionsplattform zum Kauf angeboten, stellt dieses Angebot kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine invitatio ad of erendum. Das bedeutet, es wird hier lediglich darum gebeten, ein Angebot abzugeben.
AG Kerpen, 25.05.2001, Az.: 21 C 53/01 |