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Pyrmont.de - Stadtsname als Domain

Stichworte: Namensrecht bei Domainnamen, Stadtsname als Domain, Domainname, Internet-Domain, Urteil

In dieser Angelegenheit hat das Gericht lediglich noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden. Der Rechtsstreit ist trotzdem auch wiederum für die Domain-Gemeinde nicht ohne Bedeutung. Der Antragsgegner hatte sich den Namen Pyrmont.de bei der DENIC sichern lassen und hatte auf der Webseite Informationen zu der Burg Schell-Pyrmont und umliegenden Gasthäusern angeboten. Die Stadt Pyrmont forderte vom Antragsgegner die Herausgabe des Namens an die DENIC.

Erst nach Klageerhebung kam der Antragsgegner dem nach. Der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt, die Kosten des Verfahrens wurden dem Beklagten auferlegt. Da er ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses in dem Rechtsstreit unterlegen wäre, da die Klage im vollen Umfang begründet war. Der Stadt stand gegen dem Beklagten nach § 12 BGB ein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der streitgegenständlichen Internetadressen sowie ein Anspruch auf Freigabe der drei Domain-Namen zu.

Hierunter war auch der Name Pyrmont.de. Das Namensrecht der Stadt wurde verletzt, obwohl die Eintragung schon 1996 vollzogen worden war. Aufgrund der Gefahr einer Identitätsverwechslung und zwar auch bei der Domain Pyrmont.de, wäre der Beklagte verpflichtet gewesen, den Namen herauszugeben und zwar an die DENIC.

Beschluss Landgericht Hannover, Akz.: 3 O 4262/01/227/
Kommentiert vom Rechtsanwalt Michael Menzel

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