Diese Seite drucken
zurück


Schuhmarkt.de

Eine Fachzeitschrift gibt schon seit vielen Jahren die Zeitschrift "Schuhmarkt, Trends und Mode" heraus. Der Beklagte betreibt eine Internetagentur und hat sich den Namen Schuhmarkt.de schützen lassen.

Wurde dem Verlag noch in 1. Instanz recht gegeben, so hat das Oberlandesgericht die Entscheidung aufgehoben.

"Der Verkehr wird deshalb nicht glauben, Zeitschrift und Plattform stammten aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen."

Deshalb kann die Klägerin auch nicht erwarten, dass sie einen Anspruch auf diesen Namen hat. Der Namen Schuhmarkt.de bleibt deshalb beim Beklagten.

OLG Hamburg, Az.: 3 U 154/01, Urteil vom 24.07.2003
Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel
Experte für Internetrecht
10. Mai 2004

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.