Liegt in der Verwendung des Domainnamens "StoppEsso".de eine Verwendung der Marke Esso?
Das Landgericht Hamburg hat dies nicht so gesehen. Greenpeace war der Betreiber diese Seite und rief zum Boykott des amerikanischen Ölkonzerns auf. Dieser wollte durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen, dass der Name "Esso" im Domainname überhaupt vorkommt. Das Landgericht Hamburg sah hier keine Markenrechtsverletzung. Zwar ist der Name geschützt, allerdings wollte Greenpeace den Namen nicht verwenden, um damit eigene Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Deshalb sah das Gericht hier auch keinen Grund, Greenpeace die Namensführung zu untersagen.
Landgericht Hamburg, AZ: 312 O 280/02 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht
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