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| Zur Frage: Unterlassungsansprüche gegen den Sub-Domain-Vermieter |
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Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass auch gegen Sub-Domain-Vermieter Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, wenn er dem Spamversender die Möglichkeit entrichtet, entsprechende Spams zu versenden. Die dem Dienst inne wohnenden Missbrauchmöglichkeit muss der Anbieter unterbinden, ggf. auch durch Einstellen des Dienstes.
LG Leipzig, Urteil vom 13.11.2003, Az.: 12 S 2595/03 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht 02.12.2004 |  |  | | |
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