Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine in den USA zugelassene vergleichende Werbung für eine Deutsche Firma einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann, wenn sie mit einem Link auf ihrer Homepage auf die Homepage des amerikanischen Schwesterunternehmens und die dort abgelegte Werbung verweist.
LG Frankfurt/Main, Az.: 3-12 O 173/97 |