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| Zur Verwechslungsgefahr bei Domain-Namen |
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Besteht bei Warenidentität eine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr, besteht zugunsten des Markeninhabers ein Löschungsanspruch. Vorliegend ging es um die Frage Mobel.de oder Mobelli.de. Das OLG Düsseldorf sah hier einen Löschungsanspruch als gegeben an, da eine Verwechslungsgefahr vorliegt.
OLG Düsseldorf, MMR 2004, S. 491 Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht 23. September 2004 |  |  | | |
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