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Zur Verwechslungsgefahr bei Domain-Namen
Besteht bei Warenidentität eine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr, besteht zugunsten des Markeninhabers ein Löschungsanspruch. Vorliegend ging es um die Frage  Mobel.de oder Mobelli.de. Das OLG Düsseldorf sah hier einen Löschungsanspruch als gegeben an, da eine Verwechslungsgefahr vorliegt.

OLG Düsseldorf, MMR 2004, S. 491
Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Menzel
Experte für Internetrecht
23. September 2004

 

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