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| LG Köln: "wdr.org" (05.02.01) |
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Die aus den aneinandergereihten Anfangbuchstaben von Vor- und Nachnamen bestehende Abkürzung eines Familiennamens ist namensrechtlich nicht geschützt. Auf die Top-Level-Domains ist nach allgemeiner Ansicht bei der Verwechslungsprüfung nicht abzustellen. - wdr.org |  |  | | |
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