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LG Köln: "wdr.org" (05.02.01)
Die aus den aneinandergereihten Anfangbuchstaben von Vor- und Nachnamen bestehende Abkürzung eines Familiennamens ist namensrechtlich nicht geschützt. Auf die Top-Level-Domains ist nach allgemeiner Ansicht bei der Verwechslungsprüfung nicht abzustellen.
 - wdr.org

 

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