Im vorliegenden Gericht hatte das Kammergericht Berlin entschieden, dass zwar grundsätzlich bei Bieterangeboten die Löschung möglich ist. Dies würde jedoch die Wirksamkeit des zuvor abgegebenen Verkaufsangebots unberührt lassen mit der Folge, dass die Annahmeerklärung des Kunden zu einem verbindlichen Kaufvertrag führt.
KG-Beschluss vom 25.01.2005, Az.: 17 U 72/04 Kommentiert von Rechtsanwalt Michael Menzel 25.04.2005 |