Diese Seite drucken
zurück


Eigentumsvorbehalt
Häufig erfolgt bei beweglichen Sachen die Eigentumsübertragung unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Bis zum Eintritt der Bedingung, also bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, behält der Verkäufer das Eigentum an der Sache. Erst mit der Zahlung der letzten Kaufpreisrate geht das Eigentum automatisch auf den Erwerber über.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.