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| Eigentumsvorbehalt |
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| Häufig erfolgt bei beweglichen Sachen die Eigentumsübertragung unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Bis zum Eintritt der Bedingung, also bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, behält der Verkäufer das Eigentum an der Sache. Erst mit der Zahlung der letzten Kaufpreisrate geht das Eigentum automatisch auf den Erwerber über. |  |  | | |
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