|
|
 |
|
 |
 |
| Unerheblicher Fehler |
 |
|
|
| berechtigt den Käufer nicht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen. Unerheblich ist ein Fehler dann, wenn die Wertminderung der Kaufsache nicht ins Gewicht fällt oder wenn sich der Fehler ohne wesentliche Verzögerung leicht beheben lässt. |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|