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Haustürgeschäft

bezeichnet den Abschluss des Kaufvertrags in der Privatwohnung des Käufers. In diesem Fall steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

mehr über Haustürkauf und Haustürwiderrufsgesetz

 

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