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Kaufpreiserhöhung
Der Verkäufer kann nur dann den vereinbarten Kaufpreis erhöhen, wenn er sich dies im Kaufvertrag vorbehalten hat. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vereinbarung einer Preisänderung unwirksam, wenn sie die Erhöhung des Kaufpreises für Waren vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß geliefert werden sollen.

 

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