|
|
 |
|
 |
 |
| Lieferzeit |
 |
|
|
| bezeichnet den Termin, zu dem der Verkäufer dem Käufer die Ware zu übergeben und diesem das Eigentum zu verschaffen hat. Die Lieferzeit ergibt sich regelmäßig aus dem Kaufvertrag; andernfalls hat der Verkäufer die Leistung sofort zu erbringen. |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|