|
|
 |
|
 |
 |
| Mangelhafte Ware |
 |
|
|
| ist eine Ware, die einen Fehler hat oder der eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt. In diesem Fall kann der Käufer verschiedene Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, unter anderem die Rückgängigmachung des Kaufs oder die Herabsetzung des Kaufpreises. Diese Ansprüche muss der Käufer innerhalb von zwei Jahren geltend machen. |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|