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Mangelhafte Ware
ist eine Ware, die einen Fehler hat oder der eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt. In diesem Fall kann der Käufer verschiedene Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, unter anderem die Rückgängigmachung des Kaufs oder die Herabsetzung des Kaufpreises. Diese Ansprüche muss der Käufer innerhalb von zwei Jahren geltend machen.

 

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