|
|
 |
|
 |
 |
| Form des Kaufvertrags |
 |
|
|
| Der Kaufvertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Er kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Ausnahmsweise bedarf insbesondere der Grundstückskaufvertrag der notariellen Beurkundung. |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|