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Ratenzahlung ist häufig erster Schritt in die Schuldenfalle

Solche Geschäfte bergen aber für den Kunden nicht zu unterschätzende Risiken. Nicht nur, dass er natürlich für die Ware regelmäßig mehr bezahlen muss als bei Barzahlung, er geht auch ein erhebliches Risiko dahingehend ein, dass er für die Zukunft finanziell belastet wird und seine wirtschaftlichen Verhältnisse und Möglichkeiten dabei überschätzt.

Dieser für den Kunden nachteiligen und risikoreichen Situation hat der Gesetzgeber Rechnung getragen. Durch das Verbraucherkreditgesetz erfährt der Käufer, der mit dem Verkäufer Ratenzahlung vereinbart, einen Schutz zunächst dadurch, dass der Kaufvertrag nur gültig ist, wenn er schriftlich abgeschlossen worden ist.

Doch damit nicht genug; der Kaufvertrag muss auch eine Reihe von Angaben enthalten, damit der Käufer genau informiert wird, welche Nachteile auf ihn zukommen, wenn er sich auf eine Ratenzahlung einlässt.

Vor allem muss der Vertrag die folgenden Angaben enthaltenden: Den Barzahlungspreis: das ist der Betrag, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn er den Kaufpreis bei Übergabe der Ware in voller Höhe zu zahlen hätte; den Teilzahlungspreis: das ist der Gesamtbetrag aller vom Käufer zu entrichtender Raten einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten (wie z.B. Bearbeitungsgebühren); Betrag, Zahl und die Fälligkeit der einzelnen Raten und den effektiven Jahreszins: das ist der tatsächliche Zins, den der Käufer zu entrichten hat; die Kosten einer Versicherung, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird.

Zentrale Bedeutung für den Kunden bei der Vereinbarung einer Ratenzahlung hat sein Widerrufsrecht. Der Käufer kann nach dem Abschluss des Kaufvertrags seine Zustimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen. Widerruft der Käufer das Geschäft, wird der Vertrag unwirksam. Innerhalb von zwei Wochen kann also der Käufer sich überlegen, ob er den Kauf aufrecht erhalten oder vom Kauf Abstand nehmen will. Die Zwei-Wochen-Frist kann er voll ausnutzen; es genügt nämlich, dass er den schriftlichen Widerruf innerhalb von zwei Wochen absendet. Allerdings muss der Widerruf schriftlich erfolgen.

Belehrt der Verkäufer den Kunden nicht oder nicht schriftlich über seine Widerrufsmöglichkeit und die Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn die gegenseitigen Leistungen erbracht worden sind, spätestens aber ein Jahr nach Vertragsabschluss.

 

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