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Zahlungsverzug: 30-Tage-Regelung

Bisher konnte man im Normalfall eine Rechnung liegen lassen und erst nach  Erhalt der ersten Mahnung bezahlen. Nunmehr tritt 30 Tage nach Erhalt  der Rechnung automatisch Verzug ein. Eine Mahnung ist entbehrlich, vielmehr kann der Gläubiger neben der Zahlung auch noch Zinsen verlangen. Dies gilt für den Verbraucher nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde.

Dazu wurde auch der zu entrichtende Zinssatz stark erhöht: Er liegt 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank. 

 

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