Da ist Vorsicht angesagt: Wer seinen ebay-Namen einem Dritten ausleiht, haftet für alle Rechtsgeschäfte des Leihnehmers und die daraus entstandenen Schäden.
eBay-Handelspartner, die ihren „Gegner“ negativ bewerten und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, ja Unwahres in die eBay-Bewertungs-Masken eingeben, müssen ihr Votum dann zurücknehmen, wenn der Gescholtene oder ein öffentlich an den Pranger Gestellter das verlangt...
Wer als juristischer Laie in einen selbst formulierten Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen "ohne Garantie, gekauft wie gesehen" schreibt, schließt damit jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Damit haftet der Verkäufer auf keinen Fall mehr für etwaige Mängel des Fahrzeugs...
Preist ein privater Verkäufer einen Gebrauchtwagen als "in Ordnung" an, so sichert er damit keinesfalls die Mängelfreiheit des Autos zu. Der Käufer kann sich daher auf eine solche Zusage nicht verlassen, insbesondere dann nicht, wenn schriftlich im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde...
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