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Ratenkauf

Ist der Ratenkauf generell zu empfehlen?

Also Hände weg von solchen Geschäften?

Was muss man wissen, wenn man solche Ratengeschäfte abgeschlossen hat oder abschließen will?

Zwei Wochen Überlegungszeit sind natürlich recht kurz?

Das Problem wird aber doch sein, dass der Kunde gar nicht weiß, dass er den abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann?

Welche Konsequenzen hat es, wenn er vom Verkäufer bei einem Ratenkauf nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist?

Was muss man im einzelnen tun, wenn man den Kaufvertrag widerrufen will?

Sollte man den Brief dann ganz normal per Post übersenden?
Ist der Ratenkauf generell zu empfehlen?
Für den Kunden ist Ratenzahlung in mehrfacher Hinsicht ein risikohaftes Geschäft.  Der psychologische Grund liegt darin, dass ihm die Kaufentscheidung dadurch erleichtert wird, dass für den Kauf seine derzeitigen Vermögensverhältnisse in den Hintergrund treten, weil er ja nicht bar zahlen muss.  So ähnlich verhält es sich auch bei Zahlung mit Kreditkarte.  Bedeutender ist aber der rechtliche Grund: Er muss nämlich für die Ware, die er erst später zahlen muss, regelmäßig mehr zahlen als bei Barzahlung.  Und risikoreich ist das Geschäft ferner noch deshalb, weil er für die Zukunft finanzielle Belastungen eingeht und seine wirtschaftlichen Verhältnisse dabei häufig überschätzt.
Also Hände weg von solchen Geschäften?
So pauschal kann man das nicht sagen.  Aber man sollte besonnen seine Kaufentscheidung treffen und man muss wissen, welche Rechte man hat, wenn einem der Kauf reut.
Was muss man wissen, wenn man solche Ratengeschäfte abgeschlossen hat oder abschließen will?
Man muss wissen, dass man, selbst wenn der Kaufvertrag schon abgeschlossen worden ist, noch eine Überlegenszeit von 2 Wochen hat.  Man kann also in aller Ruhe nochmals über das Geschäft nachdenken.  Innerhalb dieser Frist kann man den Kaufvertrag widerrufen; das muss allerdings schriftlich geschehen; man kann aber auch die Ware ganz einfach wieder an den Verkäufer zurückgeben.
Zwei Wochen Überlegungszeit sind natürlich recht kurz?
Ja, schon.  Aber diese eine Woche kann man voll ausnutzen, die Vor- und Nachteile des Geschäfts zu überdenken.  Der Widerruf des Vertrags erfolgt nämlich noch rechtzeitig, wenn man ihn innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgesendet hat.  Der Brief muss also nicht innerhalb dieser zwei Wochen dem Verkäufer zugegangen sein. Entsprechendes gilt, wenn man die Ware einfach zurückschickt.
Das Problem wird aber doch sein, dass der Kunde gar nicht weiß, dass er den abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann?
Der Gesetzgeber hat dem Verkäufer aufgegeben, den Kunden entsprechend zu belehren.  Er muss ihn sowohl über die Möglichkeit des Widerrufs als auch über die Frist belehren. Damit ist der Käufer in die Lage versetzt zu entscheiden, ob er das Geschäft aufrechterhalten oder aus dem Kaufvertrag herauskommen will.
Welche Konsequenzen hat es, wenn er vom Verkäufer bei einem Ratenkauf nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist?
In diesem Fall kann man als Käufer das Geschäft widerrufen, bis die letzte Rate gezahlt worden ist, längstens jedoch innerhalb eines Jahres.
Was muss man im einzelnen tun, wenn man den Kaufvertrag widerrufen will?
Ganz wichtig ist, dass der Widerruf schriftlich erfolgt. Ein mündlicher oder telefonischer Widerruf ist also nicht wirksam. In dem Brief muss irgendwie zum Ausdruck kommen, dass man an dem abgeschlossenen Vertrag nicht mehr festhalten will, also dass man z.B. zurücktritt, das Geschäft widerruft oder als gegenstandslos betrachtet. Wie gesagt, kann man aber auch die Ware ganz einfach wieder an den Verkäufer zurückschicken.
Sollte man den Brief dann ganz normal per Post übersenden?
Es wird dringend geraten, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden, weil man dann gegebenenfalls beweisen kann, dass man form- und fristgemäß das Geschäft widerrufen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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