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Verkäufer sichert seinen Kaufpreisanspruch durch Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt hat in der Praxis große Bedeutung, weil es in vielen Fällen dem Käufer nicht möglich ist, sofort den Kaufpreis zu zahlen. In diesem Fall benötigt der Verkäufer eine Sicherung. Beim Eigentumsvorbehalt besteht diese Sicherung darin, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Sache unter der Bedingung überträgt, dass der Kaufpreis bezahlt wird. Damit bleibt der Verkäufer bis zur Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Sache. Der Käufer wird mit der Zahlung des Kaufpreises automatisch Eigentümer, ohne dass es noch eines besonderen Rechtsgeschäfts bedarf.

Zahlen Sie als Käufer den Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß, so kann der Verkäufer, nachdem er Ihnen zuvor erfolglos eine Zahlungsfrist gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Verkäufer von Ihnen die Herausgabe der Kaufsache verlangen.

Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           08. Juni 2004

 

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