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Eltern können Handykauf ihrer minderjährigen Kinder verhindern

Heutzutage findet man kaum noch Jugendliche, die nicht mit einem Handy ausgestattet sind. Auch spezielle Kinderhandys werden bereits angeboten. Die Stiftung Warentest berichtet jetzt in der Zeitschrift "Finanztest", dass einige Mobilfunk-Anbieter  im Kampf um Handykunden nunmehr verstärkt Jagd auf Kinder machen. Bereits mit dem Kinderausweis kann man sich registrieren lassen. Ein Ärgernis für Eltern, weil die Tochter oder der Sohn nicht unbeträchtliche finanzielle Belastungen eingehen und die Eltern kaum Möglichkeiten sehen, einzuschreiten bzw. dem Druck der Kinder auf Anschaffung eines Handys zu widerstehen.

Allerdings können die Eltern ihrem minderjährigen Kind den Kauf eines Handys untersagen. Minderjährig ist nach dem Gesetz, wer das 7. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist. Und im Regelfall bedarf der Abschluss eines Kaufvertrags der Zustimmung der Eltern. Deshalb können Eltern, die mit dem Handykauf nicht einverstanden sind, das Gerät einfach an den Händler zurückgeben und sich den Kaufpreis in voller Höhe erstatten lassen.

Ausnahmsweise kann der minderjährige Jugendliche dann einen wirksamen Kaufvertrag über ein Mobiltelefon abschließen, wenn er den Kaufpreis aus Mitteln finanziert, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind.  Solche Mittel sind insbesondere das dem Minderjährigen zustehende Taschengeld oder das ihm von den Eltern belassene Arbeitseinkommen. Finanziert der minderjährige Jugendliche das Handy aus diesen Mitteln, dann bedarf es zur Wirksamkeit des Kaufvertrags nicht der Zustimmung der Eltern, es sei denn, die Eltern überlassen dem Minderjährigen das Taschengeld ausdrücklich mit der Maßgabe,  dass das Geld nicht für den Kauf eines Handys verwendet werden darf.

 

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