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Ein Haustürkauf kann rückgängig gemacht werden

Verträge, welche an der Haustür, in der privaten Wohnung, am Arbeitsplatz, auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Freizeitveranstaltungen geschlossen werden, können nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden. Das Gesetz erfasst vor allen Dingen die Situationen, bei denen der Vertragsabschluss auf einer Überraschung oder Überrumpelung des Käufers beruht, dazu gehören auch Verträge im Rahmen von Kaffee-, Butter- oder Besichtigungsfahrten.

Der Widerruf ist innerhalb von 7 Tagen schriftlich - am besten per Einschreiben/Rückschein abzuschicken. Er muss nicht begründet werden.  

Wurde über das Widerrufsrecht nicht schriftlich belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Die Frist beginnt zu laufen, wenn beide Parteien den Vertrag erfüllt haben.  

Aber: Kein Widerruf ist möglich bei Kaufverträgen, wenn der Kaufpreis unter  40 EUR liegt, vom Kunden sofort bezahlt wurde und der Kunde die Ware sofort erhalten hat.  

 

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