Der Kunde hatte ein Motorrad gekauft. Weil das ihm übergebene Motorrad angeblich aus gestohlenen Einzelteilen zusammengesetzt worden sei, machte er Ansprüche wegen nichterfüllten Vertrags geltend.
Das OLG Köln (Aktenzeichen 11 U 39/96) wies den Anspruch zurück: Durch das Zusammensetzen habe der Verkäufer eine neue Sache geschaffen, an der er selbst dann Eigentum erlangt habe, wenn die Einzelteile gestohlen gewesen seien. Damit habe er auch wirksam das Eigentum an dem Motorrad an den Käufer übertragen und somit den Kaufvertrag erfüllt. |