|
|
 |
|
 |
 |
| Leistungsbausteine einer Rechtsschutzversicherung |
 |
|
|
- Schadensersatz-Rechtsschutz kann Ihnen helfen, wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen müssen.
Es geht um: Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Transportkosten, Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, lebenslange Rente, Abschleppkosten, Verdienstausfall, Schaden durch Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen, Unterhaltsansprüche.
- Arbeits-Rechtsschutz, wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits-/ Dienstverhältnis kommt.
Es geht um Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Lohn, Urlaubsansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugniserteilung, Abfindung, Mutterschutz, Jugendschutz (Tochter und Sohn).
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen.
Es geht um Kauf oder Verkauf, Darlehen, Leihe, Werkvertrag, Reisevertrag, Dienstleistung, Reparatur, Finanzierung, Versicherungen.
- Steuer-Rechtsschutz, wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben ein Prozess vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht notwendig wird.
Es geht um Lohnsteuerjahresausgleich, Einkommensteuer, Kfz-Steuer, Schenkungssteuer, Müll- und Abwassergebühren.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozialgericht angestrengt werden muss.
Es geht um Arbeitsunfälle, Wegeunfall, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufskrankheit, Altersrente, Witwen- und Waisenrente, Arbeitslosengeld, Krankengeld.
- Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht z.B. um Ihren Führerschein geht.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz zur Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
- Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen.
- Beratungsrechtsschutz, wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien- , Lebenspartenrschafts- und Erbrechts lediglich beraten lassen.
- Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz, wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen müssen.
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
|  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|