Tipps zum Thema Rechtsschutz
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Ist jeder Rechtsstreit versichert?

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch:

  • alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).
    Für das Straßenverkehrsrecht wird Rechtsschutz gewährt, sofern kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes ergangen ist und bei Bußgeldverfahren tritt die Versicherung ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein.

  • besonders schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für eine Minderheit von Interesse sind, wie z.B.:

    - Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
    - Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
    - Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
    Baurisiko,
    - das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage erforderlich wird.

  • Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn angebahnt haben.

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.