Damit Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz nicht gefährden, empfiehlt sich die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge.
Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden, z.B.:
- die Veräußerung des versicherten Fahrzeugs,
- die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeugs,
- den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbständige Tätigkeit und umgekehrt,
- Änderungen in der Zahl der Arbeitnehmer, der Lohnsumme, der Miethöhe
- Änderungen sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren.
Melden Sie auch die Änderung Ihrer Anschrift, so erleichtern Sie die Bearbeitung Ihrer Anliegen. |