Tipps zum Thema Rechtsschutz
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Was ist in bezug auf Wartezeiten zu beachten?

Beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Vertrags- und Sachenrechts-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht eine Wartezeit von drei Monaten.

Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesen Gebieten frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.

 

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