Beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Vertrags- und Sachenrechts-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht eine Wartezeit von drei Monaten.
Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesen Gebieten frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf. |