Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen des versicherten Fahrzeugs mitversichert.
Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehegatten sowie die unverheirateten Kinder bis zum 27. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Antrag kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner anstelle eines Ehegatten mitversichert werden.
Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz sind auch Ihre Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit geschützt.
Allerdings besteht kein Kostenschutz, wenn die mitversicherten Personen gegen Sie oder gegeneinander vorgehen. |