Sie zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem:
- die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung,
- die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten,
- die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen hätten,
- die Privatgutachterkosten in Verkehrsstrafsachen und Kfz-Vertragsstreitigkeiten,
- die notwendigen Vorschüsse.
Diese Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
Außerdem sorgt Ihr Rechtsschutzversicherer bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution. Geldstrafen und Bußgelder darf Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer allerdings nicht abnehmen. |