Diese Seite drucken
zurück


Prozesskosten in Strafprozessen und Bußgeldverfahren

Nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in durchschnittlichen Verfahren anfallende sog. "Mittelgebühren", von denen Abweichungen möglich sind:

Bemerkung 1.Instanz 2.Instanz
Berufung
3.Instanz
Revision
Vertretung nur im Vorverfahren (in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in Strafsachen im Ermitlungsverfahren der Staatanwaltschaft) 224 EUR
(Amtsgericht oder Schöffensgericht)
261 EUR
(Jugendkammer oder Große Strafkammer)
-- --
Vertretung nur in der Hauptverhandlung (Rechtsanwalt war nicht im Vorverfahren tätig) 430 EUR
(Amtsgericht oder Schöffensgericht)
505 EUR
(Jugendkammer oder Große Strafkammer)
505 EUR 505 EUR
Vertretung im Vorverfahren und anschließend Hauptverhandlung 654 EUR
(Amtsgericht oder Schöffensgericht)
766 EUR
(Jugendkammer oder Große Strafkammer)
-- --

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.